Die europäische Richtlinie ist klar: Das Bauen der Zukunft muss einen Energieverbrauch nahe Null haben.
Die europäische Richtlinie 2010/31/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 2010 zur Energieeffizienz von Gebäuden macht deutlich, auf welche Schwerpunkte wir uns in naher Zukunft konzentrieren müssen, und führt das Konzept ein nZEB-Gebäude (Nearly Zero Energy Buildings).
Gerade weil dem Gebäudesektor eine Schlüsselrolle bei der Erreichung der von der EU gesetzten Ziele in Sachen Energieeffizienz zukommt: Bisher 40 % des Energieverbrauchs und ein Drittel des CO2-Ausstoßes, rückt die Frage der Reduzierung des Energieverbrauchs immer stärker in den Vordergrund Die Emissionen müssen vielmehr dem Verbrauch der errichteten Gebäude zugeschrieben werden. Aus diesen Gründen wird davon ausgegangen, dass der Energieverbrauch mit der Einführung von Niedrigstenergiegebäuden in der gesamten Europäischen Union bereits im Jahr 2050 um mehr als 40 % sinken wird.
Tatsächlich betrifft die Richtlinie alle Neubauten und größeren Renovierungen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, sich mit möglichst homogenen Energiezertifizierungssystemen auszustatten, und fordert sie außerdem auf, wirtschaftliche und finanzielle Anreize zu schaffen, die darauf abzielen, bestehende Gebäude in energieeffiziente Gebäude umzuwandeln. Null .
Die Definition von nZEB findet sich in der Richtlinie selbst: „Nullenergiegebäude: Gebäude mit sehr hoher Energieeffizienz, bestimmt gemäß Anhang I. Der sehr niedrige oder nahezu Null-Energiebedarf sollte zu einem sehr erheblichen Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden.“ Energiequellen, einschließlich Energie aus erneuerbaren Quellen, die vor Ort oder in der Nähe erzeugt wird.“
Obwohl diese Definition klar sein mag, beschreibt sie sicherlich nicht im Detail die numerischen Parameter, mit denen Gebäude mit nahezu Nullenergie erreicht werden können, noch die Grenzwerte, die eingehalten werden müssen, oder wie diese Energieeffizienz berechnet werden kann und sollte. Die offensichtliche Informationszurückhaltung lässt sich auf die Tatsache zurückführen, dass die EU wollte, dass jedes Mitgliedsland die Richtlinie umsetzt und sie entsprechend seinen eigenen spezifischen Bedürfnissen und lokalen Gegebenheiten überarbeitet.
Artikel 9 – Niedrigstenergiegebäude Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass:
- Bis zum 31. Dezember 2020 sind alle neu errichteten Gebäude Niedrigstenergiegebäude.
- Bis zum 31. Dezember 2018 handelt es sich bei neu errichteten Gebäuden, die von öffentlichen Einrichtungen genutzt werden und sich im Eigentum dieser befinden, um Niedrigstenergiegebäude.
Die Mitgliedstaaten sollen außerdem, dem Beispiel des öffentlichen Sektors folgend, Strategien entwickeln und Maßnahmen ergreifen, wie z. B. die Festlegung von Zielen, die darauf abzielen, die Umwandlung renovierter Gebäude in Nullenergiegebäude zu fördern, und die Kommission entsprechend informieren. in nationalen Plänen (..) .
Mit der Einführung dieser neuen Art des Entwerfens und Bauens ergeben sich wichtige Vorteile sowohl aus wirtschaftlicher Sicht (denken Sie an die Wartungskosten) als auch aus ökologischer Sicht, und zwar dank der erheblichen Reduzierung der durch unsere Umwelt verursachten Auswirkungen Verbrauch.
In Italien wurde die europäische Richtlinie mit dem Gesetzesdekret 63/2013 umgesetzt und am 3. August 2013 in Gesetz 90 umgewandelt.
Das italienische Gesetz 90 wandelt die allgemeine Formulierung „sollte zu einem sehr erheblichen Teil aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden“ der Richtlinie in eine verbindliche Anforderung um, indem es eine durchzuführende und im Projektbericht anzugebende Überprüfung vorschreibt. Darüber hinaus wird ein weiteres wichtiges Detail hervorgehoben: die Grenze des Systems, aus dem erneuerbare Energiequellen gewonnen werden sollen. Tatsächlich besagt das italienische Recht, dass nur erneuerbare Energien, die „vor Ort“ erzeugt werden, für die Zwecke der Berechnung und Überprüfungskontrolle als wirklich gültig angesehen werden können.
Aber wir haben nicht nur erhebliche Änderungen an den erhaltenen Richtlinien vorgenommen, sondern wir haben auch zwei Beispiele von Virtuosität im Bereich des grünen Bauens vorzuweisen, die unser Land noch interessanter und an der Spitze des europäischen Panoramas machen. Tatsächlich hat die Region Emilia Romagna die Verpflichtung für nZEB-Gebäude im Vergleich zu den europäischen Angaben um zwei Jahre vorgezogen, während die Region Lombardei die erforderlichen Standards für nZEB-Gebäude, die von öffentlichen Verwaltungen genutzt oder besessen werden, bereits umgesetzt und in Kraft gesetzt hat.
Für den emilianischen Fall gilt die Resolution des Regionalrats Nr. 967 vom 20. Juli 2015 gibt den 1. Januar 2017 als offizielles Datum an, ab dem die Kriterien für öffentliche nZEB-Gebäude in Kraft traten, und den 1. Januar 2019 für alle anderen Gebäude.
Für den Fall Lombardei sind die Fristen im Dekret Nr. 6480 besagt, dass der 1. Januar 2016 das Datum war, ab dem die neue Bauverordnung in Bezug auf Gebäude in Kraft trat, die von öffentlichen Verwaltungen genutzt werden oder deren Eigentum sind.
Doch wie wurden in Italien die Parameter ermittelt und verfolgt, die ein nahezu energiearmes Bauen garantieren?
Was die Umsetzung der europäischen Richtlinien und des damit verbundenen Gesetzes 90 in unserem Land ermöglichte, war das am 26. Juni 2016 erlassene Dekret über Mindestanforderungen, das die Anwendung der Methoden zur Berechnung der Energieeffizienz und die Definition der Anforderungen und Mindestanforderungen für nZEB-Gebäude umfasst .
Tatsächlich wird das erste klare Konzept hinsichtlich der Gebäudegrenze festgelegt, die Lombard-Gebäude ab dem 1. Januar 2016 anstreben müssen: Das Vergleichsgebäude, das als maximale Primärenergiegrenze gilt, unterhalb derer das Projekt als nZEB betrachtet werden kann, ist das im Wesentlichen berechnete „Referenzgebäude“. indem die Transmissionswerte der Strukturen des realen Gebäudes durch die in der Verordnung festgelegten Werte für Gebäude, die seit Anfang 2016 geplant wurden, ersetzt werden und die von der DGR angegebenen Erträge anstelle des tatsächlich im Gebäude vorhandenen Systems verwendet werden. Bedenken Sie, dass bei der Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes alle fünf Dienste berücksichtigt werden müssen: Heizung, Kühlung, Warmwasserbereitung, Belüftung und Beleuchtung; Dies setzt voraus, dass der Entwickler alle beteiligten Systeme berücksichtigt und dabei darauf achtet, dass die Leistung nicht nur auf einen oder mehrere der oben genannten Dienste verteilt wird, um keine Schwierigkeiten bei der Einhaltung der erforderlichen Kontrollen für die anderen einbezogenen Dienste zu verursachen Rücksichtnahme.
Darüber hinaus sieht das Dekret auch Kontrollen vor, die darauf abzielen, die als unerlässlich für die Erreichung der gesetzten Ziele angegebenen Bedingungen zu bestätigen oder nicht, wobei insbesondere die Hüllkurve und das System der Gebäude selbst analysiert werden.
Ein umweltfreundliches Bauen also, das in Italien bereits Realität geworden ist und in naher Zukunft dazu führen wird, dass nur noch Gebäude gebaut werden, die auf Energieeinsparung, erneuerbare Energien und eine erhebliche Reduzierung des Verbrauchs abzielen. Ein Trend, der sofort einen wichtigen Wendepunkt in der Bauweise herbeiführen wollte und seine Energie vor allem auf die Kriterien konzentrierte, die heute als wesentlich für das allgemeine Wohlergehen gelten, mit einer nicht nur europäischen, sondern globalen Tragweite.